Der Gang auf die Toilette ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Doch gerade für trans-, inter-, nicht-binäre oder gender-nonconforming Studierende ist dieser in geschlechtergetrennten öffentlichen Toiletten „immer ein Spießrutenlauf und eine sehr gefährliche wie auch diskriminierende Situation“. Mit dieser Begründung forderte das Autonome Queer-feministische Frauen||referat (QFF||R) bereits 2016 die Einrichtung von Unisex-Toiletten an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Auch in den folgenden Jahren wurden ähnliche Anträge im Studierendenparlament gestellt und an das Präsidium der JLU herangetragen. Zwei Umsetzungsvorschläge standen dabei zur Diskussion: Die Umfunktionierung bestehender geschlechtergetrennte Toilettenanlagen oder der Bau spezieller Unisex-Toiletten in den Neubauten.

Pilotprojekt an der JLU

Für erstere Option startete die JLU 2023/24 ein Pilotprojekt. In acht Universitätsgebäuden wurden einige zuvor geschlechtergetrennte Toiletten als Unisex-Toiletten ausgewiesen. „Grundsätzlich notwendig und absolut zeitgemäß“, meint das QFF||R. Die meisten Unisex-Toiletten befinden sich im Bereich der Hörsäle und sind damit zentral gelegen. Das entspricht dem auf Anfrage des UNIversums von der JLU erklärten Ziel, die „bestehenden Räumlichkeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bedarfe möglichst inklusiv nutzbar zu machen“. Gekennzeichnet sind sie mit dem Wort „WC“ und der Ausstattung entsprechenden Piktogrammen einer Toilette und/oder eines Urinals.

Diese Kennzeichnung allein scheint jedoch nicht auszureichen. Das QFF||R berichtet gegenüber dem UNIversum, dass sich Studierende und Mitarbeitende immer wieder mit Fragen und Unsicherheiten diesbezüglich an sie wenden. Am Campus Philosophikum ließen sich viele Studierende beispielsweise nicht darauf ein, alle Toiletten unabhängig von ihrer vorherigen geschlechtergetrennten Zuschreibung zu nutzen. Stattdessen würden die Toiletten weiterhin aus Gewohnheit oder Unwissenheit wie zuvor verwendet.

Eine mögliche Lösung für solche Probleme bietet die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2020 veröffentlichten Studie „Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf“. Die Verfasser:innen schlagen darin vor, an den Toilettentüren dauerhaft Erklärungen anzubringen. Indem das Ziel der Unisex-Toiletten klar benannt und zusätzlich die Möglichkeit aufgezeigt werde, andernorts im Gebäude weiterhin geschlechtergetrennte Toiletten nutzen zu können, sollen Verwirrungen vermieden werden. Auch Konflikten beispielsweise dadurch, dass Personen die vermeintlich falschen Toiletten benutzen, soll so vorgebeugt werden.

💡 Im Rahmen des Pilotprojektes wurden in diesen Universitätsgebäuden Unisex-Toiletten eingerichtet: 💡

– Philosophikum I, Haus A (Erdgeschoss)
– Philosophikum II, Haus B und C (jeweils im Erdgeschoss)
– Heinrich-Buff-Ring 54 (Großer Chemischer Hörsaal, Erdgeschoss)
– Theaterlabor
– Bismarckstraße 20–22

Keine Unisex-Toiletten in entstehenden Neubauten

Für Neubauten empfehlen die Verfasser:innen der Studie, eine angemessene Anzahl von Unisex-Toiletten von Anfang an miteinzuplanen. Wie eine Pressesprecherin der JLU dem UNIversum mitteilte, sei der Bau von Unisex-Toiletten als zusätzliche Toilettenkategorie neben geschlechtergetrennten Toiletten „leider aus verschiedenen Gründen derzeit nicht realistisch“. Das betreffe auch die aktuell entstehenden Neubauten, beispielsweise den „Campus der Zukunft“ am Philosophikum I. Als Grund verweist die JLU auf rechtliche Vorgaben.

Die für Hörsaalgebäude geltende Hessische Versammlungsstättenrichtlinie sowie die für alle anderen Universitätsgebäude zuständige Arbeitsstättenverordnung verpflichten die Universität nämlich dazu, eine festgelegte Anzahl geschlechtergetrennter Toilettenanlagen bereitzustellen. Zusätzliche Unisex-Toiletten sind darin nicht verboten, aber auch nicht vorgeschrieben. Die JLU sei jedoch „jederzeit offen für kreative und standortbezogene Lösungen“, zu denen die Universität auch eine Umfunktionierung von Toilettenanlagen wie im Pilotprojekt zählt.

Dem QFF||R geht das allerdings nicht weit genug: „Wir kritisieren diese mangelnde Rücksichtnahme und Verkennung queerer Lebensrealitäten aufs Schärfste.“ Sie sehen darin eine verpasste Chance, „gesellschaftlichem Fortschritt Rechnung zu tragen“, und akzeptieren weder logistische noch finanzielle Gründe für diese Entscheidung. Auch die Studie „Geschlechterdiversität in Beschäftigung und Beruf“ argumentiert mit Verweis auf die Arbeitsstättenverordnung, in der die Sicherheit und die Vermeidung von „physischen und psychischen Belastungen“ für Angestellte festgeschrieben ist, dass Unisex-Toiletten aufgrund des Diskriminierungsrisikos für queere Personen in geschlechtergetrennten Toiletten unerlässlich seien.

Für das QFF||R sind Unisex-Toiletten gar „ein Menschenrecht und demokratisches Grundrecht“, dessen Gewährleistung QFF||R-Referentin Cora zurzeit als wichtiger denn je erachtet: „Insbesondere in Zeiten, in welchen Queerness und queere Rechte delegitimiert und von rechten Akteur:innen zunehmend angegriffen werden, sollte eine Universität ihre Signalwirkung nutzen.“

Jana Mochmann

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert